Satzung der „Freunde des Buches e. V.“

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen Freunde des Buches e. V..
(2) Er hat seinen Sitz in Neustrelitz, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
(3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Waren eingetragen.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Aufgaben, Ziele
sind insbesondere
(1) der Erhalt des Antiquariats im Speicher, Neustrelitz,
(2) das Sammeln von Büchern, Schallplatten, CD`s sowie weiteren Medien, ihr Erhalt und
die kostenpflichtige Weitergabe an Interessenten,
(3) bei Kindern und Jugendlichen das Interesse an Literatur zu wecken und sie an diese heran zu führen,
(4) Mecklenburgica gezielt zu sammeln und sie den entsprechenden Institutionen und Interessierten anzubieten,
(5) bildender Kunst ein Forum zu schaffen
(6) das kulturelle Angebot in Neustrelitz durch eigene Veranstaltungen zu ergänzen und zu bereichern,
(7) das Antiquariat zu einem Ort der Begegnung und des Austauschs für kulturinteressierte Bürger zu machen.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vorstand des Vereins zu stellen.
(3) Zum Ehrenmitglied kann jede Person ernannt werden, die sich um die Förderung der Vereinsziele besondere Verdienste erworben hat. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.
(4) Der Austritt eines Mitglieds ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
Er erfolgt auf schriftliche Mitteilung an den Vorstand spätestens 4 Wochen vor Ende des
Kalenderjahres.
(5) Bei grobem Verstoß gegen die Vereinssatzung kann durch den Vorstand ein sofortiger
Ausschluss erfolgen. Ein Anspruch auf die Rückerstattung bereits gezahlter Mitglieds-
Beiträge besteht nicht.
(6) Mitglieder erhalten beim Kauf von Büchern etc. einen Nachlass von 20 %.
§ 4 Beiträge
(1) Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.
(2) Die Fälligkeit beginnt mit der Mitgliedschaft bzw. jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres.
(3) Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.
(4) Eine über den Pflichtbeitrag hinausgehende Beitragszahlung ist möglich.
§ 5 Organe des Vereins
Organe sind
(1) die Mitgliederversammlung
(2) der Vorstand
§ 6 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung findet ein Mal im Jahr statt.
(2) Bei Bedarf kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung aus gewichtigem Grund oder bei Bedarf durch den Vorstand oder auf Wunsch eines Drittels der Mitglieder einberufen werden.
(3) Die Ladung erfolgt durch den Vorstand schriftlich oder per e-mail mit Angabe der Tagesordnung.
(4) Die Ladungsfrist beträgt 14 Kalendertage.
(5) Jedes Mitglied ist stimmberechtigt und hat eine Stimme.
(6) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder gefasst.
(7) Eine Satzungsänderung bedarf einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder.
(8) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.
(9) Die Mitgliederversammlung wählt einen Revisor/eine Revisorin für die Dauer von vier Jahren.
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder für die Dauer von vier Jahren gewählt.
(2) Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
(3) Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
(4) Er besteht aus
-dem/der Vorsitzenden
-dem/der Stellvertreter/in
-dem/der Schatzmeister/in.
(4) Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.
(5) Beisitzer zur Unterstützung des Vorstandes können durch diesen berufen werden.
(6) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins entsprechend
der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
(7) Seine Aufgaben bestehen insbesondere in der
-Führung des Antiquariats und der Organisation der Absicherung der Öffnungszeiten,
-Vorbereitung und Leitung der Mitgliederversammlung,
-Verwaltung des Vereinsvermögens und der Rechenschaftslegung über seine
Verwendung,
-Aufstellung des Haushaltsplanes und eines Veranstaltungsprogramms für das jeweilige
Kalenderjahr
-Berufung von Arbeitskreisen.
§ 8 Vereinsvermögen
(1) Basis des Vereinsvermögens bildet
-der jeweilige Bestand an Büchern, Schallplatten, CD`s und vergleichbaren Medien;
-das Klavier,
-die Ton- und Wiedergabetechnik;
-PC und Drucker;
-das vorhandene Mobiliar, einschließlich der Teppiche.
(2) Es verändert sich mit dem Zu- und Abgang des Bestandes.
(3) Das bare Vereinsvermögen besteht aus den Mitgliedsbeiträgen und den Einnahmen aus
dem Verkauf von Büchern, Schallplatten CD`s u. ä..
(4) Verkaufserlöse, Spenden und Mitgliedsbeiträge dienen
-der Anmietung der für das Antiquariat genutzten Räumlichkeiten;
-der Deckung der Betriebskosten;
-der Durchführung von Ausstellungen, Kultur- und Bildungsveranstaltungen entsprechend
der Aufgaben und Ziele des Vereins;
-Instandhaltungs- und Verschönerungsmaßnahmen, soweit diese lt. Mietvertrag vom
27.12.2014 dem Mieter obliegen;
-der Beschaffung von Mobiliar und Technik.
§ 9 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein ist nicht wirtschaftlich tätig. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
(2) Verkaufserlöse und Mitgliedsbeiträge dienen ausschließlich
– der Anmietung der für das Antiquariat genutzten Räumlichkeiten
– der Deckung der Betriebskosten
– der Durchführung von Ausstellungen, Kultur- und Bildungsveranstaltungen entsprechend der Aufgaben und Ziele des Vereins.
§ 10 Auflösung
(1) Über die Auflösung des Vereins durch Übergang des Antiquariats an einen privaten Betreiber entscheidet die Mitgliederversammlung.
(2) Über die Auflösung des Vereins durch Schließung des Antiquariats entscheidet die Mitgliederversammlung.
(3) Der Bestand an Büchern, Schallplatten, Digitalmedien und Technik wird zur Deckung ggf. anfallender Räumungs- und Instandsetzungskosten veräußert bzw. anderweitig entsorgt.
(4) Das ggf. übrige Barvermögen kommt den Vereinsmitgliedern zugute.

Neustrelitz, 17. November 2022
gez. Christine Büttner
-Vorsitzende-