{"id":104,"date":"2022-05-24T10:26:37","date_gmt":"2022-05-24T10:26:37","guid":{"rendered":"https:\/\/antiquariat-neustrelitz.de\/?page_id=104"},"modified":"2022-11-22T17:12:10","modified_gmt":"2022-11-22T16:12:10","slug":"satzung-fuer-den-freunde-des-buches-e-v","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/antiquariat-neustrelitz.de\/?page_id=104","title":{"rendered":"Satzung der &#8222;Freunde des Buches e. V.&#8220;"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\"><\/div><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Eintragung, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen Freunde des Buches e. V..<br>(2) Er hat seinen Sitz in Neustrelitz, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.<br>(3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Waren eingetragen.<br>(4) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br><strong>\u00a7 2 Aufgaben, Ziele<\/strong><br>sind insbesondere<br>(1) der Erhalt des Antiquariats im Speicher, Neustrelitz,<br>(2) das Sammeln von B\u00fcchern, Schallplatten, CD`s sowie weiteren Medien, ihr Erhalt und<br>die kostenpflichtige Weitergabe an Interessenten,<br>(3) bei Kindern und Jugendlichen das Interesse an Literatur zu wecken und sie an diese heran zu f\u00fchren,<br>(4) Mecklenburgica gezielt zu sammeln und sie den entsprechenden Institutionen und Interessierten anzubieten,<br>(5) bildender Kunst ein Forum zu schaffen<br>(6) das kulturelle Angebot in Neustrelitz durch eigene Veranstaltungen zu erg\u00e4nzen und zu bereichern,<br>(7) das Antiquariat zu einem Ort der Begegnung und des Austauschs f\u00fcr kulturinteressierte B\u00fcrger zu machen.<br><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><br>(1) Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterst\u00fctzt.<br>(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vorstand des Vereins zu stellen.<br>(3) Zum Ehrenmitglied kann jede Person ernannt werden, die sich um die F\u00f6rderung der Vereinsziele besondere Verdienste erworben hat. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.<br>(4) Der Austritt eines Mitglieds ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres m\u00f6glich.<br>Er erfolgt auf schriftliche Mitteilung an den Vorstand sp\u00e4testens 4 Wochen vor Ende des<br>Kalenderjahres.<br>(5) Bei grobem Versto\u00df gegen die Vereinssatzung kann durch den Vorstand ein sofortiger<br>Ausschluss erfolgen. Ein Anspruch auf die R\u00fcckerstattung bereits gezahlter Mitglieds-<br>Beitr\u00e4ge besteht nicht.<br>(6) Mitglieder erhalten beim Kauf von B\u00fcchern etc. einen Nachlass von 20 %.<br><strong>\u00a7 4 Beitr\u00e4ge<\/strong><br>(1) Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.<br>(2) Die F\u00e4lligkeit beginnt mit der Mitgliedschaft bzw. jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres.<br>(3) Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.<br>(4) Eine \u00fcber den Pflichtbeitrag hinausgehende Beitragszahlung ist m\u00f6glich.<br><strong>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/strong><br>Organe sind<br>(1) die Mitgliederversammlung<br>(2) der Vorstand<br><strong>\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/strong><br>(1) Die Mitgliederversammlung findet ein Mal im Jahr statt.<br>(2) Bei Bedarf kann eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung aus gewichtigem Grund oder bei Bedarf durch den Vorstand oder auf Wunsch eines Drittels der Mitglieder einberufen werden.<br>(3) Die Ladung erfolgt durch den Vorstand schriftlich oder per e-mail mit Angabe der Tagesordnung.<br>(4) Die Ladungsfrist betr\u00e4gt 14 Kalendertage.<br>(5) Jedes Mitglied ist stimmberechtigt und hat eine Stimme.<br>(6) Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder gefasst.<br>(7) Eine Satzungs\u00e4nderung bedarf einer 2\/3-Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder.<br>(8) \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren.<br>(9) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt einen Revisor\/eine Revisorin f\u00fcr die Dauer von vier Jahren.<br><strong>\u00a7 7 Vorstand<\/strong><br>(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder f\u00fcr die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt.<br>(2) Er vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<br>(3) Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.<br>(4) Er besteht aus<br>-dem\/der Vorsitzenden<br>-dem\/der Stellvertreter\/in<br>-dem\/der Schatzmeister\/in.<br>(4) Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.<br>(5) Beisitzer zur Unterst\u00fctzung des Vorstandes k\u00f6nnen durch diesen berufen werden.<br>(6) Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins entsprechend<br>der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<br>(7) Seine Aufgaben bestehen insbesondere in der<br>-F\u00fchrung des Antiquariats und der Organisation der Absicherung der \u00d6ffnungszeiten,<br>-Vorbereitung und Leitung der Mitgliederversammlung,<br>-Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und der Rechenschaftslegung \u00fcber seine<br>Verwendung,<br>-Aufstellung des Haushaltsplanes und eines Veranstaltungsprogramms f\u00fcr das jeweilige<br>Kalenderjahr<br>-Berufung von Arbeitskreisen.<br><strong>\u00a7 8 Vereinsverm\u00f6gen<\/strong><br>(1) Basis des Vereinsverm\u00f6gens bildet<br>-der jeweilige Bestand an B\u00fcchern, Schallplatten, CD`s und vergleichbaren Medien;<br>-das Klavier,<br>-die Ton- und Wiedergabetechnik;<br>-PC und Drucker;<br>-das vorhandene Mobiliar, einschlie\u00dflich der Teppiche.<br>(2) Es ver\u00e4ndert sich mit dem Zu- und Abgang des Bestandes.<br>(3) Das bare Vereinsverm\u00f6gen besteht aus den Mitgliedsbeitr\u00e4gen und den Einnahmen aus<br>dem Verkauf von B\u00fcchern, Schallplatten CD`s u. \u00e4..<br>(4) Verkaufserl\u00f6se, Spenden und Mitgliedsbeitr\u00e4ge dienen<br>-der Anmietung der f\u00fcr das Antiquariat genutzten R\u00e4umlichkeiten;<br>-der Deckung der Betriebskosten;<br>-der Durchf\u00fchrung von Ausstellungen, Kultur- und Bildungsveranstaltungen entsprechend<br>der Aufgaben und Ziele des Vereins;<br>-Instandhaltungs- und Versch\u00f6nerungsma\u00dfnahmen, soweit diese lt. Mietvertrag vom<br>27.12.2014 dem Mieter obliegen;<br>-der Beschaffung von Mobiliar und Technik.<br><strong>\u00a7 9 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><br>(1) Der Verein ist nicht wirtschaftlich t\u00e4tig. Er verfolgt ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzige Zwecke.<br>(2) Verkaufserl\u00f6se und Mitgliedsbeitr\u00e4ge dienen ausschlie\u00dflich<br>&#8211; der Anmietung der f\u00fcr das Antiquariat genutzten R\u00e4umlichkeiten<br>&#8211; der Deckung der Betriebskosten<br>&#8211; der Durchf\u00fchrung von Ausstellungen, Kultur- und Bildungsveranstaltungen entsprechend der Aufgaben und Ziele des Vereins.<br><strong>\u00a7 10 Aufl\u00f6sung<\/strong><br>(1) \u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins durch \u00dcbergang des Antiquariats an einen privaten Betreiber entscheidet die Mitgliederversammlung.<br>(2) \u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins durch Schlie\u00dfung des Antiquariats entscheidet die Mitgliederversammlung.<br>(3) Der Bestand an B\u00fcchern, Schallplatten, Digitalmedien und Technik wird zur Deckung ggf. anfallender R\u00e4umungs- und Instandsetzungskosten ver\u00e4u\u00dfert bzw. anderweitig entsorgt.<br>(4) Das ggf. \u00fcbrige Barverm\u00f6gen kommt den Vereinsmitgliedern zugute.<\/p>\n\n\n\n<p>Neustrelitz, 17. November 2022<br>gez. Christine B\u00fcttner<br>-Vorsitzende-<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Eintragung, Gesch\u00e4ftsjahr(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen Freunde des Buches e. 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Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.(4) Der Austritt eines Mitglieds ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres m\u00f6glich.Er erfolgt auf schriftliche Mitteilung an den Vorstand sp\u00e4testens 4 Wochen vor Ende desKalenderjahres.(5) Bei grobem Versto\u00df gegen die Vereinssatzung kann durch den Vorstand ein sofortigerAusschluss erfolgen. Ein Anspruch auf die R\u00fcckerstattung bereits gezahlter Mitglieds-Beitr\u00e4ge besteht nicht.(6) Mitglieder erhalten beim Kauf von B\u00fcchern etc. einen Nachlass von 20 %.\u00a7 4 Beitr\u00e4ge(1) Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.(2) Die F\u00e4lligkeit beginnt mit der Mitgliedschaft bzw. jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres.(3) Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.(4) Eine \u00fcber den Pflichtbeitrag hinausgehende Beitragszahlung ist m\u00f6glich.\u00a7 5 Organe des VereinsOrgane sind(1) die Mitgliederversammlung(2) der Vorstand\u00a7 6 Mitgliederversammlung(1) Die Mitgliederversammlung findet ein Mal im Jahr statt.(2) Bei Bedarf kann eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung aus gewichtigem Grund oder bei Bedarf durch den Vorstand oder auf Wunsch eines Drittels der Mitglieder einberufen werden.(3) Die Ladung erfolgt durch den Vorstand schriftlich oder per e-mail mit Angabe der Tagesordnung.(4) Die Ladungsfrist betr\u00e4gt 14 Kalendertage.(5) Jedes Mitglied ist stimmberechtigt und hat eine Stimme.(6) Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder gefasst.(7) Eine Satzungs\u00e4nderung bedarf einer 2\/3-Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder.(8) \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren.(9) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt einen Revisor\/eine Revisorin f\u00fcr die Dauer von vier Jahren.\u00a7 7 Vorstand(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder f\u00fcr die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt.(2) Er vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.(3) Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.(4) Er besteht aus-dem\/der Vorsitzenden-dem\/der Stellvertreter\/in-dem\/der Schatzmeister\/in.(4) Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.(5) Beisitzer zur Unterst\u00fctzung des Vorstandes k\u00f6nnen durch diesen berufen werden.(6) Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins entsprechendder Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.(7) Seine Aufgaben bestehen insbesondere in der-F\u00fchrung des Antiquariats und der Organisation der Absicherung der \u00d6ffnungszeiten,-Vorbereitung und Leitung der Mitgliederversammlung,-Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und der Rechenschaftslegung \u00fcber seineVerwendung,-Aufstellung des Haushaltsplanes und eines Veranstaltungsprogramms f\u00fcr das jeweiligeKalenderjahr-Berufung von Arbeitskreisen.\u00a7 8 Vereinsverm\u00f6gen(1) Basis des Vereinsverm\u00f6gens bildet-der jeweilige Bestand an B\u00fcchern, Schallplatten, CD`s und vergleichbaren Medien;-das Klavier,-die Ton- und Wiedergabetechnik;-PC und Drucker;-das vorhandene Mobiliar, einschlie\u00dflich der Teppiche.(2) Es ver\u00e4ndert sich mit dem Zu- und Abgang des Bestandes.(3) Das bare Vereinsverm\u00f6gen besteht aus den Mitgliedsbeitr\u00e4gen und den Einnahmen ausdem Verkauf von B\u00fcchern, Schallplatten CD`s u. \u00e4..(4) Verkaufserl\u00f6se, Spenden und Mitgliedsbeitr\u00e4ge dienen-der Anmietung der f\u00fcr das Antiquariat genutzten R\u00e4umlichkeiten;-der Deckung der Betriebskosten;-der Durchf\u00fchrung von Ausstellungen, Kultur- und Bildungsveranstaltungen entsprechendder Aufgaben und Ziele des Vereins;-Instandhaltungs- und Versch\u00f6nerungsma\u00dfnahmen, soweit diese lt. Mietvertrag vom27.12.2014 dem Mieter obliegen;-der Beschaffung von Mobiliar und Technik.\u00a7 9 Gemeinn\u00fctzigkeit(1) Der Verein ist nicht wirtschaftlich t\u00e4tig. 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